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So kann nach der Hochzeit der Geburts- oder aktuelle Familienname eines der Eheleute zum Ehenamen werden, auch kann jeder der Partner seinen bisherigen Namen behalten, so dass es in diesem Fall keinen gemeinsamen Ehenamen nach der standesamtlichen Trauung gibt. Auch die Variante eines Doppelnamens gibt es. Diese Möglichkeit ist jedoch beschränkt auf denjenigen Partner, dessen Familienname nicht Ehename wird. Auch ein aus drei Namen zusammengesetzter Name (Doppelname vor der Ehe plus Namen des Ehepartners) wird auf Gegenwehr des Standesamtes stoßen. Die Standesämter weisen darauf hin, dass die Entscheidung für einen Namen für die Dauer der Ehe unwiderruflich ist – nachträgliche Änderung also ausgeschlossen.
Kosten der Trauung Umsonst wiehert der Amtsschimmel bekanntlich selten – und auch standesamtlich heiraten macht da keine Ausnahme. Im Regelfall dürften für die “Prüfung der Ehefähigkeit” die ersten 40 Euro fällig werden, müssen die Beamten ausländisches Recht beachten, kann sich der Betrag leicht verdoppeln. Auch die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses kann mit einem etwa ebenso hohen Betrag einkalkulieren. Die Kosten am großen Tag selbst sollten auch nicht vergessen werden – standesamtlich heiraten schlägt bei der eigentlichen Durchführung ebenfalls schnell mit 70 Euro zu Buche – weitere Kosten können für die Heiratsurkunde entstehen. Etwa 10 Euro kann man hierfür veranschlagen. Die Ausfertigung eines Stammbuches kann es zusätzlich verteuern, standesamtlich zu heiraten – 20 bis 40 Euro werden dafür gerne aufgerufen, je nach Ausführung. Weitere Kosten für die Hochzeit können durch persönliche Sonderwünsche entstehen. So erklingt dann der standesamtliche Wunsch nach weiteren Gebühren erklingen, wenn die Brautleute außer dem Standesbeamten auch Musik von einer CD hören möchten. Für die dafür teils fälligen 10 Euro bekommt man natürlich keine Live-Kapelle – aber auch Heiraten mit Live-Beschallung ist mitunter möglich. Das Geld kann schon am Tag des Eheantrags fällig werden.
Ablauf der standesamtlichen Trauung Wenn der große Tag da ist und die Brautleute endlich standesamtlich heiraten, ist das Procedere im Regelfall folgendes: nach dem Eintritt in den Eheschließungsraum folgt die Begrüßung und die Ansprache des Standesbeamten. Daran schließen sich Jawort und Ringtausch an, woraufhin das standesamtliche Dokument über die Eheschließung verlesen und unterzeichnet wird. Nun sagt der Standesbeamte einige abschließende Worte, seiner Gratulation schließen sich die Gratulationen der Gäste an. Damit ist die Trauung beendet. Übrigens: auch die Wahl des Eheschließungsraumes kann es teurer werden lassen, standesamtlich heiraten. Je nach gewünschter Örtlichkeit werden weitere Kosten fällig. 150 Euro sind keine Seltenheit, aber auch Beträge weit darüber hinaus sind durchaus möglich.
Und warum die ganze Zeit keine Rede von den Trauzeugen war? Ganz einfach: die braucht man in Deutschland nicht mehr zwingend, um standesamtlich heiraten zu können - wenigstens das ist einfacher geworden.
Örtliche Informationen und Adressen zum Thema Standesamtlich Heiraten/ Standesamt & Trauung: Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf |
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